Dienstag, 24. Juni 2014

Gabriele Lück wird in den Gemeinderat berufen

Gemäß §45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde Frau Gabriele Lück, Schulstraße 10, als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Wir gratulieren!!!