Donnerstag, 18. Oktober 2018

Keine Windkraftanlagen in Nauroth

Am Mittwoch, den 10.10.2018 fand in Nauroth eine Gemeinderatssitzung statt.
TOP 2 der Tagesordnung "Windkraftplanung in der Ortsgemeinde Nauroth".
Da sich sehr viele Mitglieder unseres Vereins, der BI Elkenroth und der BI Neunkhausen als Zuschauer im Sitzungssaal eingefunden hatten, wurde der Tagesordnungspunkt 2 vorgezogen und als TOP 1 direkt behandelt.
"Die Errichtung von Windkraftanlagen steht in Nauroth schon seit Jahren auf der Agenda", so Bauamtsleiter Martin Schäfer von der VG Vetzdorf-Gebhardshain. Er erläuterte den Anwesenden die gesamten Aktionen die bisher im Zusammenhang mit der Planung zum Bau von Windkraftanlagen (WKA) im Gebhardshainer Land und insbesondere im Bereich Nauroth/Rosenheim/Elkenroth unternommen wurden. Da sich die Gesetzeslage u.a. im Hinblick auf die Mindestabstände von WKA zur Wohnbebauung von 750m auf 1.000m geändert haben, schrumpft die für Nauroth zur Verfügung stehende Fläche so, dass man nur noch zwei WKA bauen könne. "Ein Windpark muss aber heute aus mindestens drei WKA bestehen, so schreibt es das Gesetz vor", so Bauamtsleiter Martin Schäfer.  
Danach ergriff ein Ratsmitglied das Wort und plädierte dafür, das ganze Thema "Windkraftplanung in Nauroth" endgültig einzustampfen. Dies wurde von einem weiteren Ratsmitglied nochmals untermauert. Ein weiteres Ratsmitglied gab zu Bedenken, dass man ja eigentlich von der Braunkohle wegkommen wolle.
Bei der anschließenden Abstimmung war sich der Rat einig und beschloss einstimmig das Thema
Windkraft in Nauroth endgültig zu schließen.

Die anwesenden Miglieder unseres Vereins, der BI Elkenroth und der BI Neunkhausen honorierten die Entscheidung mit Applaus und bedankten sich bei den Ratsmitgliedern für das Votum gegen Windkraft in unseren Wäldern. 
     

Mittwoch, 4. Juli 2018

Windkraft auf dem Hümmerich: Altus klagt

Der Streit um den Bau von Windrädern auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof ist in die nächste Runde gegangen: Die Altus AG klagt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses Altenkirchen nach der Verhandlung vom 19. Oktober 2017. Eine zentrale Rolle nahmen dabei die Gutachten ein, die Altus zum Bauantrag vorgelegt hatte, insbesondere bezüglich des Gefährdungspotenzials für geschützte Tierarten. Darüber informiert die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich in einer aktuellen Pressemitteilung.


Die Altus AG plant auf dem Hümmerich den Bau von bis zu 230 Meter hohen Windkraftanlagen. Die BI Hümmerich kämpft vehement dagegen. (Foto: Bürgerinitiative Hümmerich/Archiv)

Gebhardshain/Mittelhof. Im Streit um die Zulässigkeit von über 230 Meter hohen Windrädern auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof hat die Altus AG Klage vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz erhoben. Dies teilte die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich mit. Die Bürgerinitiative kämpft vehement gegen die „Naturverschandelung, Bedrängung der Menschen und Bedrohung geschützter Arten“, die mit der Errichtung eines industriellen Windparks auf dem Hümmerich verbunden wären. Im Moment versucht die BI zu ergründen, wie und wann das Verfahren zu einem Ende kommen kann, denn sie ist selbst nicht am Verfahren beteiligt.

Gutachter sind Beweislast nicht nachgekommen
Die Klage von Altus richtet sich laut Pressemitteilung der BI gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses Altenkirchen nach der Verhandlung vom 19. Oktober 2017. Eine zentrale Rolle nahmen dabei die Gutachten ein, die Altus zum Bauantrag vorgelegt hatte, insbesondere bezüglich des Gefährdungspotenzials für geschützte Tierarten. Der Hümmerich ist ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet nach den europäischen Natura 2000-Normen etwa für Rotmilan oder Schwarzstorch. Olaf Riesner-Seifert von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung hatte damals die Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit der Beobachtungsdaten aufgezeigt, die Altus in den erforderlichen Gutachten zum Bauantrag vorgelegt hatte: falsch gewählte Beobachtungspunkte, blinde Flecken, falsch gewählte Beobachtungszeiten, das Beobachtungsgebiet insgesamt zu klein gefasst. Es gehe nicht darum, so Olaf Riesner-Seifert, ob durch die Windräder „eine signifikante Erhöhung des Todesrisikos zu erwarten“ sei, sondern es gelte nach Natura 2000 ein Verschlechterungsverbot. Und dieser Beweislast seien die Gutachter nicht nachgekommen.

Streitthemen sind unverändert
Nun rätselt die BI, mit welchen Argumenten die Altus AG gegen den Kreisrechtsausschusses zu Felde ziehen will. Der Ausschuss hat der BI mitgeteilt, dass er die Begründung der Klageschrift bekommen habe, dazu Stellungnahmen von den betroffenen Fachabteilungen der Kreisverwaltung und der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eingeholt und sich auf dieser Basis am 23. Mai 2018 gegenüber dem Verwaltungsgericht geäußert habe. In dieser Klageerwiderungsschrift sei der Kreisrechtsausschusses nochmals ausführlich auf die in der Klagebegründung vorgetragenen Argumente eingegangen. Die bereits bekannten Streitthemen seien gleich geblieben, nochmals vertieft und durch ein weiteres Gutachten untermauert worden. Die Klageschrift umfasse nebst Anlagen über 50 Seiten.

Verfahren kann sich hinziehen
Wann nun mit der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu rechnen ist, konnte auch der Kreisrechtsausschusses nicht sagen. „Der Klägerin wird unsere Erwiderung jetzt ebenfalls zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls zur Stellungnahme weitergeleitet. Eine Replik der Klägerin wird uns dann gegebenenfalls nochmals im schriftlichen Verfahren zugesendet. Die Terminbekanntgabe durch das Gericht bleibt insoweit abzuwarten und kann durch uns auch nicht beeinflusst werden“, hieß es. Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich: „Nach Auskunft unseres Fachanwalts, Rechtsanwalt Armin Brauns, kann sich das Verfahren beim Verwaltungsgericht wegen der bekannten Überlastung noch länger hinziehen. Er vermutet jedoch, dass Altus Druck machen wird. Das ist sicherlich auch der Gier der Investoren zuzuschreiben, die ihr eigenes Wohl über das Wohl der betroffenen Bevölkerung und unserer heimischen Natur stellen.“ (PM)

(AK-Kurier vom 28.06.2018)