Der Streit um den Bau von Windrädern auf dem Hümmerich zwischen
Gebhardshain und Mittelhof ist in die nächste Runde gegangen: Die
Altus AG klagt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die
Entscheidung des Kreisrechtsausschusses Altenkirchen nach der
Verhandlung vom 19. Oktober 2017. Eine zentrale Rolle nahmen dabei
die Gutachten ein, die Altus zum Bauantrag vorgelegt hatte,
insbesondere bezüglich des Gefährdungspotenzials für geschützte
Tierarten. Darüber informiert die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich
in einer aktuellen Pressemitteilung.
Die Altus AG plant auf dem Hümmerich den Bau von bis zu 230 Meter
hohen Windkraftanlagen. Die BI Hümmerich kämpft vehement dagegen.
(Foto: Bürgerinitiative Hümmerich/Archiv)
Gebhardshain/Mittelhof. Im Streit um die Zulässigkeit von über
230 Meter hohen Windrädern auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain
und Mittelhof hat die Altus AG Klage vor dem Verwaltungsgericht in
Koblenz erhoben. Dies teilte die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich
mit. Die Bürgerinitiative kämpft vehement gegen die
„Naturverschandelung, Bedrängung der Menschen und Bedrohung
geschützter Arten“, die mit der Errichtung eines industriellen
Windparks auf dem Hümmerich verbunden wären. Im Moment versucht die
BI zu ergründen, wie und wann das Verfahren zu einem Ende kommen
kann, denn sie ist selbst nicht am Verfahren beteiligt.
Gutachter
sind Beweislast nicht nachgekommen
Die Klage von Altus
richtet sich laut Pressemitteilung der BI gegen die Entscheidung des
Kreisrechtsausschusses Altenkirchen nach der Verhandlung vom 19.
Oktober 2017. Eine zentrale Rolle nahmen dabei die Gutachten ein, die
Altus zum Bauantrag vorgelegt hatte, insbesondere bezüglich des
Gefährdungspotenzials für geschützte Tierarten. Der Hümmerich ist
ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet nach den europäischen Natura
2000-Normen etwa für Rotmilan oder Schwarzstorch. Olaf
Riesner-Seifert von der Unteren Naturschutzbehörde bei der
Kreisverwaltung hatte damals die Unvollständigkeit und
Fehlerhaftigkeit der Beobachtungsdaten aufgezeigt, die Altus in den
erforderlichen Gutachten zum Bauantrag vorgelegt hatte: falsch
gewählte Beobachtungspunkte, blinde Flecken, falsch gewählte
Beobachtungszeiten, das Beobachtungsgebiet insgesamt zu klein
gefasst. Es gehe nicht darum, so Olaf Riesner-Seifert, ob durch die
Windräder „eine signifikante Erhöhung des Todesrisikos zu
erwarten“ sei, sondern es gelte nach Natura 2000 ein
Verschlechterungsverbot. Und dieser Beweislast seien die Gutachter
nicht nachgekommen.
Streitthemen sind unverändert
Nun
rätselt die BI, mit welchen Argumenten die Altus AG gegen den
Kreisrechtsausschusses zu Felde ziehen will. Der Ausschuss hat der BI
mitgeteilt, dass er die Begründung der Klageschrift bekommen habe,
dazu Stellungnahmen von den betroffenen Fachabteilungen der
Kreisverwaltung und der zuständigen Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eingeholt und sich auf dieser Basis
am 23. Mai 2018 gegenüber dem Verwaltungsgericht geäußert habe. In
dieser Klageerwiderungsschrift sei der Kreisrechtsausschusses
nochmals ausführlich auf die in der Klagebegründung vorgetragenen
Argumente eingegangen. Die bereits
bekannten
Streitthemen seien gleich geblieben, nochmals vertieft und durch
ein weiteres Gutachten untermauert worden. Die Klageschrift umfasse
nebst Anlagen über 50 Seiten.
Verfahren kann sich
hinziehen
Wann nun mit der Verhandlung vor dem
Verwaltungsgericht zu rechnen ist, konnte auch der
Kreisrechtsausschusses nicht sagen. „Der Klägerin wird unsere
Erwiderung jetzt ebenfalls zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls zur
Stellungnahme weitergeleitet. Eine Replik der Klägerin wird uns dann
gegebenenfalls nochmals im schriftlichen Verfahren zugesendet. Die
Terminbekanntgabe durch das Gericht bleibt insoweit abzuwarten und
kann durch uns auch nicht beeinflusst werden“, hieß es. Dieter
Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich: „Nach Auskunft unseres
Fachanwalts, Rechtsanwalt Armin Brauns, kann sich das Verfahren beim
Verwaltungsgericht wegen der bekannten Überlastung noch länger
hinziehen. Er vermutet jedoch, dass Altus Druck machen wird. Das ist
sicherlich auch der Gier der Investoren zuzuschreiben, die ihr
eigenes Wohl über das Wohl der betroffenen Bevölkerung und unserer
heimischen Natur stellen.“ (PM)
(AK-Kurier vom 28.06.2018)